Endlich dürfen wir Ihnen Ihre wohlverdiente Auszeit in Ihrem
Urlaubszuhause wieder ohne Zugangsbeschränkungen, Testpflicht,
vorgeschriebene Abstandsregelungen und dem Tragen einer Mund-Nasen-Maske zur
schönsten Zeit im ganzen Jahr machen.
Selbstverständlich stehen Hygiene und Sauberkeit, als unser
Qualitätsversprechen an Sie, zu jeder Zeit an oberster Stelle, um Ihnen
weiterhin einen sorglosen Aufenthalt bereiten zu können. Natürlich dürfen Sie
auch künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn Sie sich so wohler bei uns
fühlen. Für Ihre Sicherheit, Ihre Gesundheit und insbesondere Ihr Wohlbefinden
ist somit bestens gesorgt!
Was sollten Sie vor der Anreise beachten:
- Alle geboosterten vollständig geimpfte Personen und Genesene sind von Einschränkungen ausgeschlossen
- Sollten Sie schon beide Corona-Impfungen hinter sich haben, bitten wir Sie, uns eine Kopie des Impfausweis vor zu legen.
- Das Ausfüllen einer Selbstauskunft vor Ihrer Anreise wird selbstredent sein
- Für Ihren gesundheitlichen Notfall vor der Anreise, raten wir in jedem Falle zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
- Im Falle einer Stornierung werden bis 28 Tage vor Anreise keine Kosten fällig, danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen von 80 % des Reisepreises. Kurzfristige Stornierungen werden mit 100% des Reisepreises berechnet, ebenfalls fallen bei vorzeitiger Abreise 100% des Reisepreises an
- Die Änderungen im Haus werden wir Ihnen bei der Anreise persönlich mitteilen.
- Wir behalten uns vor, Gäste aus dem Ausland, aus Corona-Risikogebieten nur mit besonderen Vorkehrungen oder gar nicht zu beherbergen!
Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:▪ Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion, ▪ Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen ▪ Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere). Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese unverzüglich den Betrieb zu verlassen.
Wir bitten in diesen Zeiten um Verständnis für die Eine oder Andere Maßnahme, aber sie dienen alle zum Schutze nicht nur für Sie, sondern auch für uns!
Wir bedanken uns schon im Vorfeld für Ihre gute Zusammenarbeit und wünschen trotz allem wunderschöne Urlaubstage im Bergsteigerdorf Ramsau!
Stand: Ramsau April 2022